Schwerbehinderte – Angabe der Beeinträchtigung muss bei Zweitbewerbung erfolgen

Schwerbehinderte müssen bei einer Zweitbewerbung beim gleichen Arbeitgeber ihre Beeinträchtigung jedes Mal neu mitteilen. Ausührungen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 18. September 2014 – 8 AZR 759/13 – , finden Sie im nachfolgenden Video. Meinen aktuellen Artikel zum Thema finden Sie hier veröffentlicht.

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999