Befristung von Arbeitsverhältnissen – Meuterei im Schwabenland.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg stellt sich mit seiner aktuellen Entscheidung ausdrücklich gegen die gleichfalls aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Die erneute Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne Sachgrund (kalendermäßige Befristung) ist nicht zulässig, wenn mit dem selben Arbeitgeber bereits ein Beschäftigungsverhältnis bestand. Das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG besteht zeitlich uneingeschränkt. § 14 Abs. 2 […]

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