Eigenmächtig Urlaub angetreten: fristlose Kündigung von Betriebsratsvorsitzendem unwirksam

Für die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats. Wird diese nicht erteilt, so wie oftmals der Fall, kann er stattdessen das Arbeitsgericht anrufen. In einem aktuellen Beschluss des Arbeitgerichts Düsseldorf (10 BV 253/15) ging es um einen Betriebsratsvorsitzenden, der eigenmächtig einen Urlaub von zwei Tagen angetreten hatte. Der Arbeitgeber wollte in […]

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