Steuern und Sozialabgaben bei Schadensersatz des Arbeitgebers

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Der Arbeitslohn muss versteuert werden und auch Sozialabgaben müssen darauf entrichtet werden, das ist klar. Anders sieht es dagegen bei Schadensersatzzahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus (z.B. wegen Mobbings im Betrieb oder Diskriminierung). In diesen Fällen handelt es sich nicht um Zahlungen mit Entgeltcharakter, der Arbeitgeber ersetzt dem Arbeitnehmer ja vielmehr einen Schaden. Dann kriegt der Arbeitnehmer das Geld also auch netto. Das sollte man immer berücksichtigen, wenn man sich mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen über die Beträge befindet. Eine genauer Erklärung im folgenden Video-Blog:

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