Sprache am Arbeitsplatz: welche Vorgaben dürfen Arbeitgeber machen?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

So mancher Arbeitgeber hat ein Interesse daran, dass Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder etwa im Umgang mit Kunden eine bestimmte Sprache sprechen. Doch was genau darf er Arbeitnehmern in diesem Zusammenhang eigentlich vorschreiben? Zum einen besteht natürlich die Möglichkeit, Vereinbarungen zur Sprache bereits in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Gibt es solche Regelungen nicht, kann der Arbeitgeber immer noch von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen. Dieses Recht darf er allerdings nicht willkürlich ausüben. Entsprechende Vorgaben zur Sprache müssen also immer sachlich begründet und notwendig sein. Genauere Hinweise im folgenden aktuellen Artikel:

Sprache am Arbeitsplatz: welche Vorgaben dürfen Arbeitgeber machen?

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999