Siemens: betriebsbedingte Kündigungen durch Radolfzell II ausgeschlossen?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Der Umfang des massiven Stellenabbaus bei Siemens ist mittlerweile bekannt gegeben worden. Es trifft demnach wohl 6.900 Stellen weltweit, über 3.000 davon in Deutschland. In diesem Rahmen sollen nun Medienberichten zufolge (Tagesspiegel vom 17.11.2017) auch betriebsbedingte Kündigungen nicht mehr ausgeschlossen sein. Darin sehen nun einige Ggener des Stellenabbaus in Berlin einen Widerspruch zum Radolfzell II Abkommen von 2010. Wie ist diese Kritik zu beurteilen? Was kommt auf betroffene Mitarbeiter von Siemens zu? Wie sollten sie insbesondere mit angebotenen Aufhebungsvereinbarungen umgehen? Darum geht es im folgenden aktuellen Video-Blog:

Ausführliche Äußerungen von mir zum Thema Siemens auch im Interview bei hr2 – Der Tag vom 21.11.2017.

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999