Schimmelpilz: drei Tipps für Mieter, wie man eine ordnungsgemäße Belüftung der Wohnung Jahre später vor Gericht beweisen kann

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Bildet sich in der Wohnung Schimmelpilz, kommt es schnell zum Streit zwischen Vermieter und Mieter über die Verursachung und die daraus resultierenden Folgen. Der Mieter muss nun nicht nur eine ordnungsgemäßes Heizverhalten und ein ordnungsgemäßes Lüftungsverhalten darlegen, er muss es auch beweisen können. Das ist manchmal Jahre später sehr schwierig. Nachfolgend einige Tipps für Mieter, die ordnungsgemäßes Lüftungsverhalten beweisen wollen oder müssen.

1. Führen Sie ein Lüftungsprotokoll

Notieren Sie in einen Kalender oder besser an einer Datei am Computer ihr Lüftungsverhalten. Wenn Sie fünfmal am Tag für fünf Minuten sämtliche Fenster der Wohnung öffnen, notieren Sie dies zumindest einmal für zwei Wochen nebst der jeweiligen Zeiten. Das ist besonders wichtig, wenn in Ihrer Wohnung ein Messgerät zur Überprüfung ihres Lüftungsverhaltens steht.

2. Lassen Sie Zeugen das Lüftungsverhalten bestätigen

Wenn Sie Besuch haben, sollten Sie diesen ebenfalls mit der Belüftung konfrontieren. Reißen Sie das Fenster auf und lassen Sie den Besuch richtig frieren. Er kann sich später gut an das Lüftungsverhalten erinnern. Noch besser ist es, wenn Sie den Besuch im Lüftungsprotokoll unterschreiben lassen.

3. Räumen Sie Ihre Fensterbretter frei

Vollgeräumte Fensterbretter sind das beste Indiz für ein unzureichendes Lüftungsverhalten. Wer will schon plausibel erklären, dass er sämtliche Fenster der Wohnung fünfmal am Tag geöffnet hat, wenn auf den Fensterbrettern lauter Krimskrams liegt. Lüftung der Fenster durch Kippen reicht nicht aus.

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