Scheinselbstständigkeit: Klarheit durch neue gesetzliche Regelung zum Arbeitnehmerbegriff?

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Eines der bekanntesten Probleme in der arbeitsrechtlichen Praxis ist die Abgrenzung zwischen Selbstständigen bzw. freien Mitarbeitern und Scheinselbstständigen bzw. Arbeitnehmern. Problematisch ist insbesondere, dass Arbeitsgerichte, Sozialgerichte und Finanzgerichte auch von unterschiedlichen Arbeitnehmerbegriffen ausgehen. Nun gibt es einen aktuellen Referentenentwurf zur gesetzlichen Neuregelung des § 611a BGB zur besseren Abgrenzung des Arbeitsvertrages von anderen Vertragsgestaltungen. Was genau dieser Referentenentwurf für eine Regelung vorsieht und wie die geplanten Änderung zu beurteilen sind, darauf gehe ich im folgenden Artikel ein:

Scheinselbstständigkeit: Klarheit durch neue gesetzliche Regelung zum Arbeitnehmerbegriff?

Im Video bespreche ich das Thema zudem mit meinem Kollegen Volker Dineiger, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht:

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