Scheinselbstständigkeit des freien Mitarbeiters – Tipps für Auftraggeber

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Stehen Betriebsprüfungen an, werden Auftraggeber mitunter nervös, wenn ursprünglich freie Mitarbeiter mittlerweile faktisch als Arbeitnehmer beschäftigt werden und daher Scheinselbstständige sind. Indizien dafür sind, dass diese nun Weisungen erhalten oder sogar selbst erteilen und am Ende dann sogar Urlaub oder Weihnachtsgeld bekommen. In diesem Fall gilt es, einige Hinweise zu beachten: Die Praxis kann korrigiert werden, vor einer unüberlegten Kündigung des Mitarbeiters ist dagegen zu warnen. Auch im Hinblick auf die Vermeidung einer etwaigen Strafbarkeit des Auftraggebers sollte sorgsam vorgegangen werden. Die genauen Tipps dazu von mir gibt es im folgenden Artikel:

Scheinselbstständigkeit des freien Mitarbeiters – Tipps für Auftraggeber

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999