Scheinselbstständigkeit auch bei Home-Office nicht ausgeschlossen

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Die Beschäftigung eines Auftragnehmers im Home-Office sorgt nicht dafür, dass Scheinselbstständigkeit ausgeschlossen ist. Auftraggeber können sich also nicht einfach auf diesem Wege davor schützen, dass ihr freier Mitarbeiter tatsächlich als Arbeitnehmer eingestuft wird. Maßgeblich für die Annahme eines Arbeitsverhältnisses ist nämlich insbesondere die Weisungsgebundenheit des Mitarbeiters und entsprechende Weisungen können heutzutage unproblematisch auch über das Internet erteilt werden. Was es außerdem zu vermeiden gilt, um Scheinselbstständigkeit tatsächlich ausschließen zu können, erkläre ich im folgenden Artikel und im Video:

Scheinselbstständigkeit auch bei Home-Office nicht ausgeschlossen

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