Schadensersatz – Haftungsrecht für Wintersportler: Teil 2 unserer Serie – FIS Regel 1 Rücksichtnahmegebot

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Auch im Urlaub kann es zu Unfällen kommen. Besonders auf der Skipiste ist Vorsicht geboten, denn hier kann ein Unfall nicht nur unangenehme gesundheitliche Folgen haben sondern auch juristische Verfahren nach sich ziehen. Ein wichtiges Thema ist das Verhalten auf der Piste. Als Teilnehmer auf Skipisten gilt es sich den den Regeln entsprechend zu verhalten, um sich bei einem Unfall nicht haftbar zu machen.

Wenn man dann doch einen entstandenen Schaden erleidet und privatrechtlich geltend machen möchte, sollte man nachweisbar nicht gegen geltende Regeln verstoßen haben. Schadensersatzpflichtig kann man sich machen, wenn man gegen geltende Regeln verstößt und dadurch einen Unfall verursacht, bei dem jemand zu Schaden kommt.

Regel Nr. 1

Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder. In der Ausübung ihrer Tätigkeit sollten sich Snowboarder und Skifahrer umsichtig verhalten, so dass kein anderer Fahrer gefährdet oder geschädigt wird.

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