Schadensersatz – Haftungsrecht für Wintersportler – FIS Regel 6 Anhalten

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Schadensersatzpflichtig kann man sich machen, wenn man gegen geltende Regeln verstößt und dadurch einen Unfall verursacht, bei dem jemand zu Schaden kommt. Wenn Hänge und Bahnen zusammenführen oder wenn Sie hingefallen sind und wieder aufstehen und losfahren möchten, müssen Sie die nachfolgende Regel unbedingt beachten, da Sie sich ansonsten schadensersatzpflichtig machen können.

Regel Nr. 6 – Anhalten

Jeder Skifahrer oder Snowboarder muss es vermeiden sich an engen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Fahrer muss eine solche Stelle schnellstmöglich frei machen.

Gegen die Regel wird permanent verstoßen. Viele Fahrer bleiben erstmal liegen um sich zu sammeln, dabei ist es wichtig, zügig eine geschützte Stelle aufsuchen, um andere Fahrer nicht zu gefährden. (Pistenrand)

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