Persönlich zum Gütetermin vor dem Arbeitsgericht erscheinen?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Rechtsanwalt + Berlin

Häufige Frage von Mandanten: muss ich eigentlich persönlich zu einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht erscheinen? Der Gütetermin ist im Arbeitsgerichtsprozess der erste Termin. Dabei wird geschaut, ob die Streitigkeit der Parteien nicht doch einigungsweise beendet werden kann, im Falle einer Kündigungsschutzklage also etwa durch einen Vergleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei dem ersterer eine Abfindung zahlt gegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Gerade in diesem Fall rate ich von einem persönlichen Erscheinen auf Arbeitnehmerseite ab. Die Sache kann vor Ort durchaus etwas hektisch und stressig werden, als Arbeitnehmer sollte man sich aber vielleicht eher in Ruhe überlegen, ob und wie die Chancen im Prozess stehen, was für eine Abfindung einem vorschwebt etc. und dies auch in Ruhe mit dem Anwalt absprechen. Also: wenn nicht anders vom Gericht angeordnet, besser zu Hause bleiben. Genaueres im Video:

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