Müssen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zu viel gezahltes Gehalt melden?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
© Fotolia
© Fotolia

Zuletzt ging der Fall einer Lehrerin durch die Medien (Spiegelonline vom 27.6.2016), die von ihrem Arbeitgeber über mehrere Jahre überzahltes Gehalt in Höhe von 237.000 € erhalten hatte. Sie wurde wegen Betruges angeklagt und erklärte dann, sie habe den Fehler nicht bemerkt. Wegen Geringfügigkeit wird die Sache nun wohl eingestellt, wenn sie das überschüssige Arbeitsentgelt zurückzahlt. Der Fall wirft aber die Frage auf, ob Arbeitnehmer den Arbeitgeber in einem solchen Fall auf den Fehler hinweisen müssen. Was gilt, wenn der Arbeitnehmer selber gar nichts gemerkt hat? Droht eine Kündigung, wenn man den Arbeitgeber nicht informiert, obwohl man davon wusste? Und wann wird man strafrechtlich belangt? Im folgenden aktuellen Artikel gehe ich auf diese Fragen rund um das Thema des überzahlten Gehalts ein:

Müssen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zu viel gezahltes Gehalt melden?

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999