Mieter ist Messie: Kündigung des Vermieters zulässig?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt Bredereck

Für meinen aktuellen Video-Blog habe ich ein Urteil des Amtsgerichts Neustadt vom 25.08.2016 rausgesucht, in dem es um die Kündigung eines Messies ging (Az.: 1 C 321/15). Der Mieter hatte in der Wohnung Müll gesammelt und diesen unter anderem auch im nicht vermieteten Hausflur gelagert. Die Wohnung war extrem verwahrlost, zudem hatte es der Mieter abgelehnt, angebotene Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nach einer Abmahnung gab es schließlich die Kündigung des Vermieters. Das AG hat diese als ordentliche Kündigung auch für wirksam gehalten. Wie ist die Entscheidung zu beurteilen? Worauf kommt es bei der Kündigung eines Mieters an, der Probleme mit dem Messie-Syndrom hat?

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