Mieter im Koma – Kündigung wegen Zahlungsverzugs?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt Bredereck

Ein interessanter Beschluss vom Landgericht Hannover dreht sich um die Frage, wann ein Mieter eigentlich seinen Rückstand mit der Miete zu vertreten hat bzw. unter welchen Voraussetzungen der Vermieter fristlos bzw. ordentlich wegen Zahlungsverzugs kündigen kann. In dem konkreten Fall ging es um einen Mieter, der wegen eines Hirninfarktes im Krankenhaus war und deshalb die Miete nicht gezahlt hatte. Das Landgericht ist in diesem Fall davon ausgegangen, dass der Mieter den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hatte und die Kosten für den Rechtsstreit deshalb, anders als die Vorinstanz, dem Vermieter auferlegt. Wie ist diese Entscheidung im Lichte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu beurteilen?

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