Maklerlohn – kein Anspruch bei zu hohem Preisnachlass

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Hat im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ein Makler einen Anspruch auf Maklerlohn bei einem Preisnachlass von 50 % des beabsichtigten Kaufpreises? Heute beschäftige ich mich mit dem konkreten Fall einer Maklerin, den Verkauf eines Grundstückes mit Lagerhalle und die Frage nach dem Maklerlohnanspruch.

Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs ist vom 06. Februar 2014 – III ZR 131/13.
Nach § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB müssen der beabsichtigte und der tatsächliche Kaufvertrag übereinstimmen, damit der Anspruch auf Maklerlohn nicht entfällt.

Im speziellen Fall bot die Maklerin mit der Objektbeschreibung ein Grundstück mit Lagerhalle für 1 Million € an. Inhalt des realisierten Kaufvertrages war jedoch ein Grundstück „auf Abbruch“ für 500.000 €. Hat Sie trotzdem Anspruch auf Maklerlohn oder entfällt dieser?

Mehr zum Einzelfall finden Sie hier:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/maklerlohn-kein-anspruch-bei-zu-hohem-preisnachlass-bgh_057796.html

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