Mängel in der Wohnung: Hinweise für Mieter

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Bredereck – Fachanwalt für Mietrecht

Ein klassisches Problem im Mietrecht sind Mängel in der Wohnung. Was tun bei einer kaputten Heizung, Feuchtigkeitsschäden im Bad etc.? Zum einen können diese natürlich Ansprüche des Mieters auslösen (v.a. Instandsetzung, Mietminderung). Wichtigster erster Schritt ist aber unabhängig davon immer, dem Vermieter die Mängel anzuzeigen. Wer das nicht macht, riskiert wiederum selbst späteren Schadensersatzansprüchen des Vermieters ausgesetzt zu sein. Die Gefahr besteht, wenn der Mieter einen Mangel nicht anzeigt, der sich dann ausbreitet und zu weiteren Folgeschäden führt. Die wichtigsten Hinweise für Mieter im Zusammenhang mit dem Thema Mängel in der Wohnung gibt es im folgenden Artikel und wie gewohnt im Video:

Mängel in der Wohnung: Hinweise für Mieter

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