Kündigungsschutz bei Kündigung nach Krankheit

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Wie gut Arbeitnehmer vor einer Kündigung des Arbeitgebers nach einer Krankheit geschützt sind, ist davon abhängig, ob das Kündigungsschutzgesetz greift. Im Kleinbetrieb ist das nicht der Fall, der Arbeitgeber kann daher ohne Kündigungrund auch während einer Krankheit grundsätzlich kündigen. Eine Ausnahme kann vorliegen etwa bei einer Schwerbehinderung des Arbeitnehmers oder einem Fall von unzulässiger Diskriminierung. Greift dagegen das Kündigungsschutzgesetz (mehr als zehn Mitarbeiter im Betrieb) sind die Anforderungen an die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung deutlich höher. Was es für Arbeitnehmer zu beachten gilt, wenn sie nach einer Krankheit eine Kündigung des Arbeitgebers erhalten, habe ich im folgenden Artikel zusammengefasst:

Kündigungsschutz bei Kündigung nach Krankheit

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999