Kündigung: in der Regel keine Begründung erforderlich

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Wenn Arbeitnehmer eine Kündigung vom Arbeitgeber bekommen, werden sie oftmals keine Begründung derselben finden. Sofern im Arbeits- oder einem Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist, besteht nämlich keine Pflicht für Arbeitgeber die Kündigung zu begründen. Erst wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt, muss er im Prozess taugliche Kündigungsgründe darlegen und beweisen. Aus diesem Grund werden Arbeitgeber auch fristlose Kündigungen in der Regel nicht mit einer Begründung versehen. Das eröffnet ihnen nämlich die Möglichkeit, Kündigungsgründe später ggf. noch auszuwechseln. Genaue Hinweise zum Thema für Arbeitnehmer im folgenden aktuellen Beitrag und im Video-Blog:

Kündigung: in der Regel keine Begründung erforderlich

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