Kostendeckung durch Rechtsschutzversicherung schon bei Androhung einer Kündigung?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht

Ich rate Arbeitnehmern immer, sich auch schon dann rechtlich beraten zu lassen, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung androht. Wenn man nicht wartet bis die Kündigung erst einmal ausgesprochen ist, gewinnt man vielfach wertvolle Zeit, um sich schon einmal entsprechend vorzubereiten und eine Taktik für das weitere Verfahren zurechtzulegen. Das wirft wiederum für Mandanten die wichtige Frage auf, ob auch zu diesem Zeitpunkt schon ein Versicherungsfall vorliegt, sodass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die rechtliche Beratung übernimmt. Um es kurz zu machen: ja, auch bei der Androhung der Kündigung (ggf. in Zusammenhang mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrages) muss es Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung geben. Genaueres im folgenden Video-Blog:

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