Kopftuchurteile des EuGH – ausführliche Einordnung

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Der EuGH hat sich in zwei Urteilen zu der Kündigung zweier Arbeitnehmerinnen geäußert, die ihr Kopftuch am Arbeitsplatz nicht ablegen wollten. Zu dem Thema habe ich auch in den RTL II News eine kurze Stellungnahme abgegeben. Nun ging es mir in einem ausführlicheren Video-Blog noch einmal darum, die Urteile richtig einzuordnen. Was genau wurde entschieden? Unter welchen Voraussetzungen können Arbeitgeber nun tatsächlich das Tragen von Kopftüchern bzw. religiösen Symbolen generell am Arbeitsplatz verbieten und für welche Bereiche gilt das? Wann sind Kündigungen in diesem Zusammenhang gerechtfertigt? Dazu noch einmal genauer im folgenden Artikel und im Video:

Kopftuchurteile des EuGH – ausführliche Einordnung

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