Keine Schadensersatzpflicht der Gewerkschaften

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Gewerkschaften haften nicht für streikbedingte Schäden von Dritten: Was bedeutet die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts für Fluggäste, die von Streiks betroffen sind? Gegen wen können diese etwaige Ansprüche richten? Dazu mehr im folgenden Video:

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