Kein Schutz vor Scheinselbstständigkeit durch Gründung einer GmbH

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Ein beliebtes Mittel bei drohender Scheinselbstständigkeit ist in der Praxis die Gründung einer GmbH, die dann die Tätigkeiten für den Auftraggeber verrichtet. Dieses Vorgehen ist problematisch, weil damit klar die gesetzlichen Vorschriften umgangen werden. Besonders die Sozialgerichte werden ein solchen Modell sehr kritisch überprüfen. Umgehungsversuche können, wenn sie auffliegen, teuer werden und sogar strafbar sein. Im folgenden Artikel und im Video erkläre ich, worauf Auftraggeber und freie Mitarbeiter achten müssen, um eine Scheinselbstständigkeit, also ein Arbeitsverhältnis, zu vermeiden:

Kein Schutz vor Scheinselbstständigkeit durch Gründung einer GmbH

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