Mit der Kaution möchte sich der Vermieter absichern für den Fall, dass der Mieter seinen Zahlungen nicht nachkommt oder Schäden an der Mietsache verursacht. Einsetzen darf er die Kaution, um sie mit eigenen Forderungen zu verrechnen, jedoch nur, wenn seine Ansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Das hat das Landgericht Berlin in einem aktuellen Urteil vom 20.07.2017 (Az.: 67 S 111/17) entschieden. Was können Mieter tun, wenn der Vermieter androht, die Kaution unzulässigerweise zu verwenden? Dazu genauer im folgenden Artikel und im aktuellen Video-Blog:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.