Was ist Prozesskostenhilfe und was deckt sie ab?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
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Immer wieder erreichen mich Nachfragen dazu, wann man eigentlich Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe beantragen kann. Zunächst einmal zum Unterschied zwischen den beiden: Beratungshilfe betrifft die Sozialleistung für außergerichtlichen rechtlichen Rat, während Prozesskostenhilfe erst relevant wird, wenn man vor Gericht geht. Die PKH deckt immer die Gerichtskosten (Gerichtsgebühren, Kosten für Zeugen, Sachverständige etc.) sowie die eigenen Anwaltskosten. Ob man PKH bekommt, hängt vom eigenen Vermögen, dem Einkommen sowie zahlreichen weiteren Faktoren ab (Anzahl der Kinder etc.). Bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe muss man die entsprechenden Angaben einreichen, das Gericht entscheidet dann darüber, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Genaueres zum Thema PKH im folgenden Video:

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