Interview im Inforadio zu Ryanair: Kündigung eines Flugbegleiters nach öffentlicher Kritik

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht

Ryanair ist bekannt für seine günstigen Preise, aber steht auch schon seit längerem in der Kritik für die Arbeitsbedingungen. Ein Flugbegleiter hat sich und seine Kollegen nun sogar als moderne Sklaven bezeichnet und seinem Ärger über das Unternehmen öffentlich ordentlich Luft gemacht. In der Folge gab es die Kündigung von Ryanair und nun die Frage, ob diese zulässig ist. Zu dem Fall habe ich im Inforadio ein Interview gegeben. Unter welchen Voraussetzungen können Arbeitgeber bei öffentlicher Kritik des Arbeitnehmers kündigen? Wie steht es um den Schutz von sog. Whistleblowern in Deutschland? Dazu noch genauer auch im folgenden Video-Blog:

Interview im Inforadio zu Ryanair: Kündigung eines Flugbegleiters nach öffentlicher Kritik

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999