Interessenabwägung bei krankheitsbedingter Kündigung

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Kann der Arbeitnehmer krankheitsbedingt seine geschuldete Arbeitsleistung gar nicht oder dauerhaft nicht erbringen, kommt unter gewissen Voraussetzungen eine Kündigung für den Arbeitgeber in Betracht. Dafür muss aber insbesondere eine negative Gesundheitsprognose vorliegen und die Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen die Interessen des Arbeitnehmers an der Fortsetzung überwiegen. In diesem Rahmen stellt sich die Frage, ob und wie auch der hohe Krankenstand in einem Betrieb als Kriterium zugunsten des Arbeitnehmers herangezogen werden kann. Darum geht es im folgenden Artikel sowie im Video-Blog:

Interessenabwägung bei krankheitsbedingter Kündigung

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