Hundehaltung in der Mietwohnung – Vermieter will erst Eigentümerversammlung fragen

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt Bredereck

Das Thema Hundehaltung bzw. Tierhaltung in der Wohnung allgemein beschäftigt Mieter regelmäßig. Auch von Zuschauern auf YouTube kommen regelmäßig Nachfragen dazu. So hatte ein Zuschauer den Fall geschildert, dass sein Vermieter zunächst die Eigentümerversammlung zur Frage der Hundehaltung befragen wollte, bevor er diese dem Mieter erlaubt oder verbietet. Muss der Mieter in einem solchen Fall die Entscheidung der Eigentümerversammlung abwarten? Was kann er tun, wenn diese sich gegen die Hundehaltung ausspricht? Dazu genauer im folgenden Video-Blog:

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