Hotel eröffnet im Hinterhof – ist Mietminderung gerechtfertigt?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt Bredereck

Wenn im Hinterhof auf einmal ein Hotel eröffnet, kann es schonmal laut werden. Ein aktuelles Urteil des LG Berlin beschäftigt sich mit der Klage einer Mieterin, die deshalb ihre Miete zunächst nur unter Vorbehalt gezahlt und dann rückwirkend den überzahlten Betrag zurückgefordert hatte. Das Landgericht gab ihr Recht und gestand ihr ein Minderungsrecht in Höhe von 20 Prozent der Miete zu aufgrund der Lärmbelästigung, die mit dem Hotelbetrieb (Unterbringung von 60-70 Gästen werktags) einherging. Genaueres zu der Entscheidung im folgenden Video-Blog:

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