Hinweise für Arbeitnehmer zur Arbeit auf Abruf

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die Arbeit auf Abruf oder Abrufarbeit ist ein besonderer gesetzlich geregelter Fall des Arbeitsverhältnisses, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer je nach Bedarf in Anspruch nimmt. Die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers können demnach von Woche zu Woche variieren. Voraussetzung dafür ist jedoch eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag. Welche Vorgaben muss der Arbeitgeber bei der Arbeitszeit und bei der Ankündigung derselben beachten? Was ist für Arbeitnehmer beim Thema Arbeit auf Abruf relevant? Dazu genauer im folgenden aktuellen Video-Blog und im Artikel:

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