Haftung des Arbeitnehmers für Schäden auf der Arbeit

Stand: 1970/01/01 00:00:00
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Ein Zuschauer auf YouTube hat vor kurzem gefragt, ob ihm der Arbeitgeber die Kosten für einen kaputten PC vom Lohn abziehen dürfe, der von seinem Schreibtisch gekippt war. Das habe ich zum Anlass genommen, in einem aktuellen Artikel und einem Video einmal die Frage der Haftung des Arbeitnehmers für Schäden auf der Arbeit zu erläutern. Es ist nämlich nicht so, dass Arbeitnehmer hier für sämtliche Schäden aufkommen müssen. Zu ihren Gunsten greifen gewisse Haftungsbeschränkungen. Was das bedeutet, wann Arbeitnehmer demnach haften und wann der Arbeitgeber die Kosten selber tragen muss und wie der beschriebene Fall zu beurteilen ist – dazu mehr im folgenden Beitrag und im Video:

Haftung des Arbeitnehmers für Schäden auf der Arbeit

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