Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Verspätungen des Arbeitnehmers

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Kündigung

Verspätungen des Arbeitnehmers stellen Verstöße gegen seinen Arbeitsvertrag dar. Er hat pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Gelingt ihm das nicht, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das bedeutet grundsätzlich zunächst eine bzw. mehrere Abmahnungen des Arbeitgebers. Kommt der Arbeitnehmer auch danach wiederholt zu spät, droht dann auch eine Kündigung – regelmäßig aber nur unter Wahrung der Kündigungsfrist. In besonderen Fällen kann aber auch eine fristlose Kündigung zulässig sein. Das hat z.B. das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil entschieden (2 Sa 188/16). Zu der Entscheidung genauer im folgenden Artikel, weitere Hinweise zum Thema Kündigung wegen Verspätungen im Video.

Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Verspätungen

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