Einsicht in die Personalakte – wer ist berechtigt?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
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In der Personalakte darf der Arbeitgeber eine Reihe von Informationen über den Arbeitnehmer sammeln. Dazu zählen etwa Arbeitsvertrag, Bewerbungsunterlagen, Beurteilungen, Zeugnisse etc. Logischerweise ist der Arbeitgeber auch berechtigt, die gesammelten Unterlagen vollständig einzusehen. Gleiches gilt auch für den Arbeitnehmer, der überprüfen können muss, was der Arbeitgeber an Daten über ihn in der Personalakte angelegt hat. Darüber hinaus ist aber nur ein sehr begrenzter Kreis von Personen unter bestimmten Voraussetzungen zur Einsicht berechtigt. Weitere Hinweise im folgenden aktuellen Beitrag und im Video:

Einsicht in die Personalakte – wer ist berechtigt?

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