Dürfen Arbeitnehmer Weihnachtsgeschenke von Kunden der Firma behalten?

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Lesen Sie dazu meinen Beitrag im Berliner Kurier. Grob zusammengefasst: hier gelten die gleichen Regelungen wie immer. Vorsicht bei der Annahme von Leistungen Dritter. Die wichtigsten Verhaltensregeln erläutere ich im Beitrag.

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999