BGH zur Höhe der Nutzungsentschädigung bei verspätetem Auszug des Mieters

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Mietrecht + Bredereck

Wenn ein Mieter der Ansicht ist, sein Vermieter kündigt ihm in unzulässiger Weise, wird er regelmäßig trotz Kündigung in der Wohnung verbleiben. Der Vermieter muss dann zunächst Räumungsklage erheben und dabei vor Gericht klären lassen, ob die Kündigung zulässig war. Ist das der Fall, hat er gegen den Mieter einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung, weil dieser zu spät ausgezogen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einem aktuellen Urteil Stellung zur Höhe der Nutzungsentschädigung bezogen (Urteil vom 18.01.2017 – VIII ZR 17/16). Wie ist die Entscheidung zu beurteilen? Darum geht es im folgenden Video-Blog und im Artikel:

BGH zur Höhe der Nutzungsentschädigung bei verspätetem Auszug des Mieters

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