Betriebsratsmitglied vergleicht Arbeitgeber mit totalitärem Regime

Stand: 1970/01/01 00:00:00

In einem interessanten arbeitsrechtlichen Fall hat ein Betriebsratsmitglied sich in einer E-Mail bei dem Arbeitgeber über eine Überwachungskontrolle der Mitarbeiter mit technischen Geräten beschwert und dabei eine solche Maßnahme mit der Überwachung in einem „totalitären Regime vor 70 Jahren“ verglichen. Daraufhin beantragte der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer fristlosen Kündigung. Der Antrag hatte allerdings sowohl vor dem Arbeitsgericht als auch vor dem Landesarbeitsgericht keinen Erfolg. Die Gerichte waren der Ansicht, dass der Arbeitnehmer vor einer entsprechenden Entwicklung warnen wollte, was von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Genaueres zu dem Fall im folgenden aktuellen Artikel von mir:

Betriebsratsmitglied vergleicht Arbeitgeber mit totalitärem Regime

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