Betriebsrat: kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung gegen Mitglied

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Hat ein Arbeitnehmer eine unberechtigte Abmahnung erhalten, kann er vom Arbeitgeber die Entfernung verlangen und notfalls auch vor Gericht einklagen. Der Betriebsrat kann einen solchen Anspruch für ein Betriebsratsmitglied allerdings nicht geltend machen, wie das Bundesarbeitsgericht zuletzt beschlossen hat (Beschluss vom 09. September 2015 – 7 ABR 69/13). Sowohl der Antrag des Betriebsrats, die Unwirksamkeit einer Abmahnung gegen ein Mitglied festzustellen (unzulässig), als auch der Antrag, die Abmahnung zu entfernen (unbegründet), wurde abgelehnt. Was Betriebsräten daher zu raten ist, erkläre ich im folgenden Artikel:

Betriebsrat: kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung gegen Mitglied

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999