Betriebsbedingte Kündigung: Hinweise für Arbeitnehmer

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Arbeitgeber haben es mit der Durchsetzung einer betriebsbedingten Kündigung nicht einfach. Wenn der Arbeitnehmer nämlich innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhebt und damit die Kündigung angreift, trifft den Arbeitgeber in der Folge die Darlegungs- und Beweislast für die betriebsbedingten Gründe. Dabei gibt es eine ganze Reihe von Wirksamkeitsvoraussetzungen, die Arbeitgeber zu erfüllen haben. Arbeitnehmer haben daher gut Chancen, eine hohe Abfindung zu erhalten. Genaueres zu den Anforderungen an Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung im folgenden Artikel:

Betriebsbedingte Kündigung: Hinweise für Arbeitnehmer

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