Belästigung durch Lärm – Hinweise für Mieter zum Thema Ruhestörung

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Wenn sich Mieter vom Lärm eines Mitmieters, des Vermieters oder sonstiger Verursacher belästigt fühlen, sind sie schnell gereizt und reagieren oftmals nicht richtig darauf. Zunächst kommt es darauf an, zu erkenen, welche Ansprüche Mietern gegen welche Personen zustehen. Dazu wird in der Regel zunächst der Verursacher zählen, häufig daneben aber auch der Vermieter. Wie Mieter dabei am besten vorgehen und ihre Ansprüche auch darlegen und beweisen können, erklärt der nachfolgende Artikel von mir:

Belästigung durch Lärm – Hinweise für Mieter zum Thema Ruhestörung

Im Video geht es konkret um die Lärmbelästigung durch andere Mieter:

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