Bei Diebstahl droht Arbeitnehmern die Kündigung

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Auch wenn in der Rechtsprechung zu dem Thema noch vieles offen ist, besteht bei einem Diebstahl des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers immer ein hohes Risiko für eine Kündigung. Für die Frage, ob ein Diebstahl eine Kündigung rechtfertigt, spielt immer der Grad, zu dem das Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer beeinträchtigt wurde, die entscheidende Rolle. Wer auf eine sehr lange und beanstandungsfreie Beschäftigungszeit blicken kann, hat zusätzliches Vertrauen aufgebaut, sodass eine Kündigung möglicherweise nicht direkt wirksam ist. Trotz einiger Ausnahmen sind Straftaten zulasten des Arbeitgebers für den Bestand des Arbeitsverhältnisses immer sehr riskant. Hier ein aktueller Artikel zu dem Thema:

Bei Diebstahl droht Arbeitnehmern die Kündigung

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999