Befristung: Hinweise zur Wirksamkeit

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin
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Befristete Arbeitsverträge sind in der Praxis bei Arbeitgebern beliebt. So kann man z.B. zunächst abwarten, wie sich der Arbeitnehmer im Betrieb macht. Zudem besteht dann kein Kündigungsschutz nach dem KSchG nach sechs Monaten der Beschäftigung, sofern regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beim Arbeitgeber arbeiten. Eine Befristung muss allerdings gewisse Vorausetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. Ist das nicht der Fall, befindet sich der Arbeitnehmer automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Im folgenden Beitrag und im Video geht es um die Anforderungen an eine wirksame Befristung:

Befristung: Hinweise zur Wirksamkeit

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