Bahnstreik vor dem Arbeitsgericht: Ist ein derart langer Streik rechtmäßig?

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Nun ist die Deutsche Bundesbahn wegen des Streiks der Gewerkschaft der Lokführer doch vor Gericht gezogen. Welche Aussichten hat das Verfahren? Was wird vom Arbeitsgericht berücksichtigt werden müssen? Sind die Streikziele berechtigt? Ist der Streik selbst verhältnismäßig? Über diese Fragen disskutiere ich im Interview mit meinem Kollegen und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht Volker Dineiger:

Wegen der derzeitigen Warnstreiks bei der Bundesbahn kommen viele Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen. Falsche Einschätzungen können Arbeitnehmer im Extremfall sogar den Job kosten.

Ohne Arbeit keinen Lohn.

Wer verspätet zur Arbeit kommt, hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, für die verlorene Zeit Arbeitsentgelt zu bekommen. Der Arbeitnehmer trägt das so genannte Wegerisiko. Egal ob wegen Glatteis, Zugausfall, Bahnstreik oder Unwetter: Der Arbeitgeber muss die ausgefallene Zeit nicht bezahlen.

Darf man die verlorene Arbeitszeit nacharbeiten?

Das gilt grundsätzlich nur, wenn man darüber mit dem Arbeitgeber einig ist. Wird die Zeit nachgearbeitet, hat man selbstverständlich auch Anspruch auf den (vollständigen) Arbeitslohn. Weiter hier:

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