Außerdienstliche Straftat kann Kündigung rechtfertigen

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Auf die ausdrückliche Nachfrage eines Zuschauers auf meinem YouTube-Kanal habe ich noch einmal ein Video zum Thema Kündigung wegen einer außerdienstlichen Straftat gemacht. Arbeitgeber können eine Kündigung auf eine Straftat des Arbeitnehmers auch dann stützen, wenn dieser sie im „privaten Bereich“ begangen hat, sofern ein Bezug zum Arbeitsverhältnis hergestellt wird. Das kann auf unterschiedliche Weise geschehen. Beispiel zuletzt war das Urteil des Bundesarbeitsgericht zur Kündigung eines Berufskraftfahrers wegen privaten Drogenkonsums, zu dem ich bereits einen eigenen Beitrag veröffentlicht hatte. Ausführlich zum Thema im folgenden Video sowie im Beitrag auf rechtstipps.net:

Außerdienstliche Straftat kann Kündigung rechtfertigen

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