Aufhebungsvertrag statt Kündigung – Vorsicht Falle!

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Arbeitgeber, die einen Arbeitnehmer kündigen wollen, versuchen die damit verbundenen Risiken einer Kündigungsschutzklage und hoher Abfindungszahlungen häufig dadurch zu umgehen, dass sie dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anbieten. Dieser enthält häufig schon recht vorteilhafte Regelungen und der Arbeitgeber droht damit, dass der Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, wenn er nicht freiwillig unterzeichnet. Ich rate regelmäßig von einer Unterzeichnung ab.

Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen, Rechtsrat einholen

Arbeitnehmer die einen Aufhebungsvertrag erhalten, sollten auf keinen Fall sofort unterzeichnen. Wenn der Arbeitgeber Druck macht, ist nahezu immer etwas faul. Ein seriöses Angebot beinhaltet eine ausreichende Prüfungszeit, so dass der Arbeitnehmer auch Rechtsrat einholen kann. Der Arbeitnehmer kann hier nur einen einzigen Fehler machen, der häufig nicht mehr reparabel ist. Er unterzeichnet.

Nachteile eines Aufhebungsvertrages beim Bezug von Arbeitslosengeld

Aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer ausreichende Zeit zu prüfen hat, rate ich in der Regel von einem Aufhebungsvertrag ab. Hier drohen häufig Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld. Zum einen eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld und zum anderen bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist eine (teilweise) Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld.

Kündigung und Kündigungsschutzklage bringen mehr Geld als ein Aufhebungsvertrag

Der wesentliche Grund, warum man einen Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen sollte ist allerdings dieser: Im Falle einer Kündigung und anschließender Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhält man regelmäßig wesentlich mehr. Warum?

Das liegt daran, dass der Arbeitgeber mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrages statt einer Kündigung vor allem Geld sparen will. Der Arbeitgeber hat nämlich bei einer Kündigungsschutzklage ein erhebliches Risiko, dass eine Kündigung am Ende nicht durchgeht und er den Arbeitnehmer zurücknehmen muss. Dann muss er für viele Monate das Gehalt nachzahlen, obwohl er keine Arbeitsleistung erhalten hat. Das ist ein hoher Schaden. Deswegen ziehen es Arbeitgeber dann im Prozess vor, eine entsprechend hohe Abfindung anzubieten, um den Arbeitnehmer endgültig loszuwerden. Auch wichtige weitere Ansprüche, wie ein sehr gutes Zeugnis und dessen konkreter Inhalt, Prämienzahlungen, Überstunden, Urlaubsansprüche und deren Abgeltung, Freistellung usw., lassen sich in einem gerichtlichen Vergleich meistens günstiger für den Arbeitnehmer regeln, als in einer außergerichtlichen Aufhebungsvertrag.

Zusätzliche Kosten, die durch die Beauftragung eines Anwalts entstehen werden daher regelmäßig durch wesentlich bessere Leistungen deutlich übertroffen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte immer diesen Weg wählen. Aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer keine Rechtsschutzversicherung hat, werden die Anwaltskosten meistens schon allein dadurch finanziert, dass die Sperrzeit vermieden wird.

Fazit: Finger weg vom Aufhebungsvertrag

Wer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, verschenkt in der Regel viel Geld. Je mehr Druck der Arbeitgeber macht, umso mehr sollte sich der Arbeitnehmer fragen, warum dieser Druck aufgebaut wird. In der Regel will nicht der Arbeitnehmer den Arbeitgeber verlassen, sondern der Arbeitgeber will den Arbeitnehmer loswerden und Abfindungszahlungen sparen. Wer dem nachgibt, verschenkt Geld.

Gern beraten wir Sie im Zusammenhang mit Aufhebungsvertrag und führen für Sie Kündigungsschutzverfahren durch, deutschlandweit!

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