Aufhebungsvertrag anfechten – geht das?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Ich warne Arbeitnehmer immer eindringlich davor, vorschnell einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber abzuschließen. Auch wenn er mit einer netten Abfindungssumme lockt, ärgern sich Arbeitnehmer anschließend häufig, wenn sie merken, dass mehr für sie drin gewesen wäre. Dann kommt schnell die Frage auf, ob man sich irgendwie noch vom Vertrag lösen kann. Eine Anfechtung kommt aber nur unter speziellen gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Welche Anfechtungsgründe es gibt und wie erfolgsversprechend eine Anfechtung jeweils ist, erkläre ich im folgenden Artikel und im Video-Blog:

Aufhebungsvertrag anfechten – geht das?

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