Arbeitszeugnis – Was ist von Arbeitnehmern zu beachten?

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Die Wichtigkeit des Arbeitszeugnisses wird leider immer noch unterschätzt. Nicht nur von den Arbeitnehmern. Auch von der Rechtsprechung. Fatal ist vor allem die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach ein Arbeitnehmer Leistungen, die besser als Note drei sind, beweisen muss. Das kann der Arbeitnehmer regelmäßig nicht. Die traurige Folge: Vielen Arbeitnehmer wird die berufliche Zukunft unnötig erschwert. Zum aktuellen Stand und zu den Chancen der Arbeitnehmer im nachfolgenden Video. Wie kann man als Arbeitnehmer vorsorgen?
<iframe width=“560″ height=“315″ src=“//www.youtube.com/embed/lxYfYKYlZw4″ frameborder=“0″ allowfullscreen></iframe>

Die Rechtsprechung setzt als Wert für Streitigkeiten um ein Arbeitszeugnis regelmäßig ein Bruttomonatsgehalt oder weniger an. Daran messen sich die anwaltlichen Gebühren, die dann ebenfalls sehr niedrig sind. Das wird der heutigen Bedeutung eines Arbeitszeugnisses nicht gerecht. Quasi als Fortsetzung dieser fatalen Ideologie nehmen auch die meisten Arbeitnehmer die Bedeutung eines Arbeitszeugnisses nicht ernst genug. Fakt ist: Ein Zeugnis mit einer Benotung von schlechter als gut ist quasi nicht verwertbar. Man sollte es aus meiner Sicht bei der Bewerbung besser unterschlagen. Das führt zu einer Lücke in den Bewertungen mit ebenfalls fatalen Auswirkungen auf den Gang des jeweiligen Bewerbungsverfahrens. Fazit: Wer heute bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dem Thema Arbeitszeugnis keine ausreichende Beachtung schenkt, läuft Gefahr, dass ihm daraus bei Bewerbungen in den folgenden fünf bis zehn Jahren erhebliche Nachteile erwachsen. Finanziell betrachtet liegen diese sicher weit über einem Bruttomonatsgehalt. Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick über die im Zusammenhang mit dem Arbeitszeugnis regelmäßig auftretenden Probleme bieten.

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999