Arbeitnehmer droht mit Selbstmord – fristlose Kündigung

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Mit Drohungen gegenüber dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten sind Arbeitnehmer selten gut beraten. Meist ergibt sich daraus ein Kündigungsgrund. In einem aktuellen Fall, den das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden hatte, ging es um die Drohung eines Arbeitnehmers mit Selbstmord (Az.: 2 AZR 47/16). Auch eine solche kann nach Auffassung des Gerichts Grund für eine fristlose Kündigung sein, wenn der Arbeitnehmer damit Druck auf den Arbeitgeber ausüben will. Genaueres zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Nachlesen im folgenden aktuellen Artikel auf 123recht.net:

Arbeitnehmer droht mit Selbstmord – fristlose Kündigung

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