Arbeitgebertipp: Was tun bei unwirksamer Befristung eines Arbeitsvertrags?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Blöde Situation für den Arbeitgeber: Er hat einen befristeten Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer geschlossen, bei der Befristung aber einen Fehler gemacht, sodass diese unwirksam ist. Nun droht der Vertrag auszulaufen. Das Problem: wenn sich der Arbeitnehmer dann mit einer Klage wehrt, wird die Befristung gerichtlich überprüft. Gut für den Arbeitnehmer, nicht so sehr für den Arbeitgeber. Die Lösung: man bietet dem Arbeitnehmer eine Verlängerung an. Nimmt er an, kann er später die frühere (unwirksame) Befristung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht mehr überprüfen lassen. Genaue Erklärung im folgenden Video-Blog:

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999