Air Berlin: Hinweise zum Thema Betriebsübergang und Kündigungsschutzklage

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Täglich gibt es neue Entwicklungen bei Air Berlin. Zahlreiche Mitarbeiter erwarten in nächster Zeit ihre Kündigung. Immer wieder kommt die Frage auf, ob denn durch die Übernahme zumindest von Teilen des Unternehmens, wie durch die Lufthansa, ein Betriebsübergang vorliegen könnte. Was würde das für die Mitarbeiter bedeuten? Besonders dringend bleibt zudem die Frage, ob es sinnvoll ist, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Dafür läuft eine Frist von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung. Warum sich eine Kündigungsschutzklage trotz Insolvenz von Air Berlin lohnt und wie die Frage des Betriebsübergangs zu beurteilen ist, erkläre ich im folgenden aktuellen Artikel und im Video-Blog:

Air Berlin: Hinweise zum Thema Betriebsübergang und Kündigungsschutzklage

Weitere Informationenen für Arbeitnehmer: www.kuendigungen-anwalt.de

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999